für den Maximilianpark Hamm

  1. Diese Benutzungsordnung gilt für den Maximilianpark Hamm, und für alle Veranstaltungen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden stattfinden. Mit dem Betreten des Parks  wird diese Benutzungsordnung anerkannt.
  2. Der Zutritt zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Ein Rechtsanspruch auf den Zutritt zum Park besteht nicht. Für besondere Veranstaltungen kann ein zusätzliches Eintrittsgeld/Entgelt erhoben werden. Der Umtausch von Karten oder ein Geldersatz für verloren gegangene Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Erworbene Tageskarten gelten nur für den entsprechenden Tag und sind nicht übertragbar. Sie sind während des Besuches mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Dauerkarten sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie gelten nur mit aktuellem Foto und in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Dauerkarte ist auf dem Gelände mitzuführen und auch den Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. Bei ausgewiesenen Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Mittelalterlichen Markt, ist nach Festlegung durch die Maximilianpark Hamm GmbH von Dauerkarteninhabern ein zusätzliches Eintrittsgeld zu entrichten. Bei Verlust der Dauerkarte oder einer Anschlusskarte wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erhoben und eine neue Ersatzkarte ausgestellt.
  4. Kindern ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten verantwortlichen Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Aufsicht verpflichtet. Kinder dürfen insbesondere im Bereich der Wasserflächen, Spielplätze und geländebedingten Höhenunterschieden mit erhöhter Absturzgefahr nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Das Beklettern von Bauwerken, Kunstgegenständen ist nicht gestattet.
  5. Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Von der Regelung ausgenommen sind eingetragene Behindertenbegleithunde/Therapiehunde.
  6. Beim Besuch des Parks wird ein harmonisches Miteinander aller Parkbesucher vorausgesetzt. Dieses bedeutet die gegenseitige Rücksichtnahme, Pflanzen oder Pflanzenteile, sowie das Entfernen von Samenständen ist untersagt. Der Park ist grundsätzlich sauber zu halten und der Abfall in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Bitte füttern Sie keine im Park befindlichen Tiere, insbesondere Enten.
    Der Aufenthalt im Park insbesondere in den Spiel- und Wasserbereichen sowie Liegeflächen sollte in angemessener Kleidung erfolgen. Es ist mind. Badekleidung zu tragen.
  7. Das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Grillhäusern und einer Stelle im Grillpfad ist untersagt. Das Grillen im Grillpfad kann bei Waldbrandgefahr ebenfalls untersagt werden.
  8. Es ist nicht gestattet unbefugt Waren oder Dienstleistungen jedweder Art anzubieten, Werbung zu betreiben oder Sammlungen durchzuführen. Beim Benutzen von elektroakustischen Geräten und Musikinstrumenten ist auf die Ruhe Dritter Rücksicht zu nehmen.
  9. Grundsätzlich ist den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
  10. Jeder Besucher des Maximilianparks erkennt sich damit einverstanden, dass auf dem Gelände von Ihnen eventuell erstellte Fotos- , Film-, Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Funk und Fernsehen oder andere Medien erstellt und verbreitet werden dürfen, ohne dass hieraus Ansprüche abgeleitet werden können. Jegliche Art von Aufzeichnungen in Bild oder Ton auf dem Gelände des Parks für gewerbliche Zwecke sind ohne schriftliche Genehmigung der Maximilianpark Hamm GmbH verboten.
  11. Es ist nicht gestattet über dem gesamten Parkgelände oder im Park Drohnen bzw. Quadrocopter aufsteigen/fliegen zu lassen. Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
  12. In allen Gebäuden, auf und an den Spielplätzen des Parks herrscht das gesetzliche Rauchverbot (dieses beinhaltet auch E-Zigaretten, E-Shishas u.ä.).
    Bei Waldbrandgefahr bitten wir Sie auch in den anderen Bereichen des Parks nicht zu rauchen, ansonsten Zigaretten nur in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
  13. Das Trinken von Alkohol ist auf den Spielflächen untersagt!
  14. Zuwiderhandlung und Verstöße gegen diese Benutzungsordnung können mit einem Verweis aus dem Gelände geahndet werden.
  15. Die Haftung der Maximilianpark Hamm GmbH und der von ihr beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  16. Schutz der Privatsphäre: Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

Maximilianpark Hamm GmbH
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm

Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag im Park.